In England wurde der Terrier Anfang des 19. Jahrhunderts als Kampfhund gezüchtet, bis Tierkämpfe im Allgemeinen 1935 in Großbritannien verboten wurden. So führten britische Auswanderer den Terrier um 1860 in die Vereinigten Staaten ein, wo rund 20 Jahre später Hundekämpfe gewerbemäßig gestattet waren. Zu dieser Zeit entwickelten sich zwei verschiedene Terrier Linien: eine zum Kämpfen und eine als Wachhund. Daher wurden den beiden Linien auch verschiedene Namen gegeben. Der Staffordshire Terrier erhielt seinen Namen von seinem britischen Ursprung und wird seit 1936 offiziell als eigenständige Hunderasse anerkannt.
In Deutschland – abgesehen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein – steht der Staffordshire Terrier auf der Liste der gefährlichen Hunde, ist somit also ein Listenhund. Für die Haltung ist daher wichtig zu wissen, dass die Zucht in einigen Bundesländern verboten ist. Ein Import von Welpen aus dem Ausland ist in der gesamten Bundesrepublik untersagt. Dazu kommt, dass der Hund draußen stets an der Leine geführt werden muss. Ebenso besteht in Deutschland Maulkorbpflicht für Listenhunde, die den Wesenstest nicht bestanden haben.
Beim Staffordshire Terrier ist aufgrund seines temperamentvollen Wesens eine konsequente Erziehung unabdingbar. Nur so lassen sich versehentliche Zwischenfälle vermeiden. Bereits im jungen Welpenalter muss man dem Terrier Grenzen setzen. Denn immer wieder wird der Vierbeiner seinen Halter testen und versuchen die Rangordnung im Hause ein wenig durcheinanderzubringen. Er ist wahrlich kein Hund für Anfänger. Ebenso sollte man mit seinem Staffordshire Terrier die Hundeschule besuchen. Denn so lernt er den ordentlichen Umgang mit anderen Menschen und Hunden. Abgesehen davon strotzt der Staffordshire Terrier nur so vor Energie. Daher benötigt er genug Auslauf, um sich auszutoben. Alternativ lässt sich der Hund auch für die Hundesportart „Agility“ begeistern.